Seit der Verlängerung der Probezeit hat der Verurteilte weiterhin Weisungen missachtet und sich teilweise der Bewährungshilfe entzogen. Er missachtete u.a. das Alkoholkonsumverbot und konsumierte noch mehr Alkohol (Bericht zur Haaranalyse vom 21. Juni 2024, UA act. 8 43 f., wonach der Stoff Ethylglucuronid in einer Konzentration von >100 pg/mg im am 29. Mai 2024 entnommenen Haar gemessen worden sei, was für einen starken, chronischen Alkoholkonsum in den zurückliegenden 4 bis 7 Monaten spreche; Verlaufsbericht der Bewährungshilfe vom 11. September 2024, UA act.