1.3. Mit Entscheid vom 25. Januar 2024 verlängerte die Präsidentin des Bezirksgericht Aarau die Probezeit um weitere 2 Jahre unter Anordnung von Bewährungshilfe und Weisungen für die Dauer der Probezeit. 2. Das Zwangsmassnahmengericht versetzte den Verurteilten mit Verfügung vom 8. Oktober 2024 in Sicherheitshaft und verlängerte diese mit Verfügungen vom 9. Dezember 2024. 3. 3.1. Am 22. Oktober 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gestützt auf den Antrag des Amts für Justizvollzug beim Bezirksgericht Aarau die Rückversetzung des Verurteilten in den stationären Massnahmenvollzug.