Verteidiger war mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem – erst wenige Monate zurückliegenden – erst- und zweitinstanzlichen sowie bundesgerichtlichen Verfahren, für das er mit Fr. 15'938.30 (Fr. 6'658.30 + Fr. 6'280.00 + Fr. 3'000.00) entschädigt wird, bestens vertraut. Neben fundierten Kenntnissen der gesamten Akten sowie der Ausführungen der Parteien konnte weitgehend auf eigene, bereits gemachte Ausführungen zurückgegriffen werden. Entsprechend geringer ist der angemessene Aufwand im Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht zu veranschlagen.