Mit am 11. April 2025 eingereichter Honorarnote wird vom Verteidiger ein Aufwand für das obergerichtliche Verfahren nach der Rückweisung durch das Bundesgericht von 9.35 Stunden zu Fr. 250.00 pro Stunde und Spesen von 2 %, d.h. Fr. 47.90, zuzüglich Mehrwertsteuer geltend gemacht. Der aufgeführte Aufwand von 9.35 Stunden erscheint als zu hoch und es kann nur teilweise auf die eingereichte Kostennote abgestellt werden. Der - 13 -