195 Ziff. 26). Zum anderen, so E._____ weiter, sei es auffällig, dass der Beschuldigte – trotz des Hausverbots – immer wieder auf ihrem Grundstück stehe, wenn keiner von ihnen zuhause sei und er "immer wieder" Sachbeschädigungen bewerkstellige (erstinstanzliche Akten act. 183 Ziff. 22 f., act. 196 Ziff. 24). Der Beschuldigte frage jeweils trotz des bestehenden Hausverbots "niemanden um Erlaubnis", um ihr Grundstück zu betreten (erstinstanzliche Akten act. 196 Ziff. 22). Obschon E._____ nicht mehr an der fraglichen Liegenschaft wohnt, macht sie damit Aussagen, wie sie typischerweise nur bei einer dort wohnhaften Person zu erwarten wären.