22) zum Tatzeitpunkt weniger in den Nachbarschaftskonflikt verwickelt war, lässt sich zum einen ihre Abneigung gegenüber dem Beschuldigten aus ihren gemachten Aussagen noch immer klar erkennen. So hat sie im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 12. März 2022 den Beschuldigten als "notorischen Psychopathen" bezeichnet, wobei sie jeweils Angst habe, ihre Mutter zu besuchen, weil der Beschuldigte sie immer beobachte (erstinstanzliche Akten act. 195 Ziff.