2. Auf die in der Stellungnahme vom 24. März 2025 der Privatklägerschaft und Kons. gestellten Anträge sei nicht einzutreten bzw. diese seien vollumfänglich abzuweisen. 3. Dem Beschuldigten seien seine bisherigen, unbezahlt gebliebenen Parteikosten betreffend die bisherigen und das aktuelle Verfahren im Gesamtumfang von CHF 13'054.80 (inkl. MwSt von 8.1%) und Verzugszinsen von 5% im Umfang von 995.10 gemäss Rechnungsübersicht zu Lasten der Privatklägerschaft, eventualiter zu Lasten der Staatskasse zu ersetzen.