5. Ansonsten alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Privatklägerschaft und/oder Staatskasse. 4.4. Mit Verfügung vom 2. April 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, vorbehaltlich der Durchführung einer Verhandlung, wenn sich dies aufgrund des Schriftenwechsels als notwendig erweisen sollte. 4.5. Mit Stellungnahme vom 11. April 2025 beantragte der Beschuldigte: 1. An den gestellten Anträgen des Beschuldigten wird grundsätzlich festgehalten.