Zur Bezifferung der Parteienentschädigung sei dem Beschuldigten eine separate, neue Frist anzusetzen. 4. Eventualiter, nämlich für den Fall, dass dem Antrag gemäss Ziffer 1 nicht stattgegeben werden sollte, so wird beantragt, dass Frau D._____ (Wohnadresse) als Zeugin befragt wird. Sollte diese Befragung im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens möglich und vom Obergericht als zulässig bzw. opportun betrachtet werden, so ist der Beschuldigte mit der Durchführung einverstanden. Andernfalls wird die Durchführung einer Berufungsverhandlung beantragt. -6-