7.4. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Privatkläger B._____ wird für das erstinstanzliche Verfahren keine Parteientschädigung zugesprochen. -5- 3. Das Bundesgericht hiess eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_40/2024 vom 17. Januar 2025 gut und hob das Urteil des Obergerichts vom 28. November 2023 auf. Es wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück.