4.2 Der Zivil- und Strafklägerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen (weder im Zivil- noch im Strafpunkt). 5. Dem Strafkläger wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'200.00 -3- Gerichtsgebühr Fr. 1'400.00 andere Auslagen Fr. 96.00 Total Fr. 2'696.00