Die Beschuldigte wendet sich – auch für den Fall einer Verurteilung – gegen die Auferlegung der Gutachterkosten für die technische Untersuchung ihres Fahrzeugs. Sie bringt dazu im Wesentlichen vor, diese seien im vorliegenden Bagatellfall (Übertretung) unverhältnismässig hoch. Die Staatsanwaltschaft habe ohne Rücksprache mit ihr das Gutachten in Auftrag gegeben und sie über die mit einer Begutachtung verbundenen Kosten nicht orientiert (Berufungsbegründung S. 9 ff.).