Die Beschuldigte ist somit in völlig unkontrollierter Weise aus ihrer Garage auf den R-Weg hinaus- und wieder in ihre Garage hineingefahren. Das legen auch die Reifenspuren auf dem R-Weg nahe, welche im verkehrstechnischen Gutachten vom 23. November 2023 als Spuren eines durchdrehenden Antriebsrads interpretiert wurden, was bei gleichzeitigem Drücken des Brems- und Gaspedals und dann schlagartigem Gasgeben zu erreichen sei (UA act. 64). Es kann offengelassen werden, ob die Beschuldigte beim Rückwärtsfahren – wie es in der Anklageschrift heisst – in die gegenüber der Garage liegende Böschung gefahren ist.