der Vorinstanz am 31. Oktober 2024 als Zeuge einvernommen wurde. Er führte aus, dass die Garage schmal sei und nur eine Person dort in das Auto einsteigen könne. Seine Ehefrau sei daher eingestiegen, habe das Auto angelassen und plötzlich sei das Auto retour gerast. Er – draussen stehend – habe "Stopp" geschrien. Seine Ehefrau habe dann noch vor dem Abgrund halten können. Der ganze Weg vom Herausfahren bis zum Stoppen sei etwa acht bis zehn Meter gewesen. Nachher sei sie in die Wand "geblocht" (Gerichtsakten [GA] act. 25). Die Beschuldigte ist somit in völlig unkontrollierter Weise aus ihrer Garage auf den R-Weg hinaus- und wieder in ihre Garage hineingefahren.