2. Auf Einsprache sprach der Präsident des Bezirksgerichts Baden die Beschuldigte mit Urteil vom 31. Oktober 2024 wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs mit Unfallfolge im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG schuldig und verurteilte sie zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wurden die Verfahrenskosten (inkl. Gutachterkosten von Fr. 9'961.70) von gesamthaft Fr. 12'094.60 auferlegt und festgehalten, dass sie ihre Parteikosten selbst zu tragen habe.