Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Strafbefehl vom 8. April 2024 verurteilte die Staatsanwaltschaft Baden die Beschuldigte wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, mit Unfallfolge (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG), zu einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: