sowie (als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 13. März 2024) zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 120.00, d.h. gesamthaft Fr. 21'600.00, verurteilt. 2.2. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 3. April 2020 für 150 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die widerrufene Geldstrafe bildet zusammen mit der neuen Strafe die Gesamtstrafe gemäss Ziff. 2.1 hiervor. - 28 -