5.5. Ordnet das Gericht eine Landesverweisung an, so hat es bei Drittstaatsangehörigen auch zwingend darüber zu befinden, ob die Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben ist (BGE 146 IV 172 E. 3.2.5). Verhältnismässig ist eine Ausschreibung im SIS immer dann, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist (BGE 146 IV 172 E. 3.2.1). - 25 -