soziale Integration der Familie nicht gänzlich ausgeschlossen und unter dem Blickwinkel der jüngsten Rechtsprechung des EGMR auch nicht gemeinhin unzumutbar (vgl. Urteil des EGMR Nr. 18338/19 vom 27. September 2022 i.S. Otite gegen Vereinigtes Königreich § 53). Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn die Ehefrau und die jüngste Tochter – wie der Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung geltend macht – in der Schweiz verbleiben würden (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Unbestritten würde dadurch der Kontakt in der bisher gelebten Art und Weise nicht mehr möglich sein.