Verschlechterungsverbots hätte das Obergericht eine deutlich härtere Strafe von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt, was eine enorme kriminelle Energie des Beschuldigten offenbart. Wie bereits im Zusammenhang mit den Vollzugsmodalitäten der ausgesprochenen Strafen ausgeführt (vgl. oben) bestehen aufgrund der Vorstrafen des Beschuldigten erhebliche Zweifel an seiner Legalprognose (vgl. oben). Dabei gilt es zu beachten, dass bei der Interessenabwägung betreffend die Landesverweisung andere, strengere Kriterien und Massstäbe entscheidend sind, als bei der Prüfung der Bewährungsaussichten (Urteil des Bundesgerichts 6B_513/2021 vom 31. März 2022 E. 1.5.3).