Trotz abgeschlossener Berufungslehre in der Schweiz sowie guten Deutschkenntnissen ist es dem Beschuldigten nicht gelungen, sich in beruflicher und finanzieller Hinsicht eine gefestigte Existenz aufzubauen, was teilweise auch mit seiner kriminellen Vergangenheit zusammenhängt (vgl. dazu nachfolgend). Der Beschuldigte hat in den letzten Jahren ein Unternehmen nach dem anderen übernommen und musste dabei jeweils - 22 -