In beruflicher Hinsicht ist der Beschuldigte seit März 2025 bei der H._____ AG angestellt und erwirtschaftet durchschnittlich ein Monatseinkommen von Fr. 5'700.00 netto (vgl. die anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Lohnabrechnungen). Während aus dem Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 15. Oktober 2024 Verlustscheine in Höhe von rund Fr. 400'000.00 verzeichnet sind, ist aus dem anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Kontoauszug des Betreibungsregisteramts weitere Schulden in Höhe von rund Fr. 180'000.00 zu sehen, wobei der Beschuldigte im letzten Jahr im Rahmen einer Lohnpfändung rund Fr. 26'000.00 zurückbezahlt hat (vgl.