Der Beschuldigte ist mehrfach sowie einschlägig vorbestraft und hat sich auch vom Vollzug von teilweise hohen Geldstrafen nicht von weiterer Delinquenz abhalten lassen. Aufgrund der Ungerührtheit des Beschuldigten gegen das hiesige Straf- und Vollzugssystem ist ihm eine ungünstige Legalprognose zu stellen und die Strafe deshalb unbedingt auszusprechen.