Im Jahr 2019 betrug das durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte Fr. 6'609.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. November 2021). Die vom Beschuldigten getätigten Bezüge liegen in rund der Hälfte der Fälle deutlich unterhalb dieser Schwelle, weshalb diesbezüglich von einem leichten Tatverschulden auszugehen ist. Die andere Hälfte der Fälle liegt indessen deutlich darüber. In den schwerwiegendsten vier Fällen hat der Beschuldigte den Gläubigern jeweils Fr. 25'000.00 und damit mehr als das dreieinhalbfache des durchschnittlichen Monatseinkommens eines ganzen Privathaushalts bezogen. Dieser Betrag ist vor diesem Hintergrund als erheblich zu