entspricht) oder Fr. 25'000.00 (was dem höchsten Deliktsbetrag entspricht) bezogen hat, zumal es sich beim Tatbestand der Gläubigerschädigung um ein Vermögensdelikt handelt und sich der Taterfolg massgeblich anhand der Beeinträchtigung der Gefährdung der finanziellen Interessen der Geschädigten – vorliegend der Gläubiger der B._____ GmbH – bemisst. Dem Deliktsbetrag ist daher im Rahmen der Verschuldensbestimmung ebenfalls ein entsprechendes Gewicht beizumessen. Im Jahr 2019 betrug das durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte Fr. 6'609.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. November 2021).