Insgesamt weist der Strafregisterauszug des Beschuldigten 13 Urteile aus, die sich auf über zehn Seiten erstrecken (vgl. eingeholter Strafregisterauszug). Zwar wurde der Beschuldigte bisher noch zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch haben sowohl die zahlreichen, teilweise hohen Geldstrafen und Bussen, als auch die ausgestandene Untersuchungshaft von über einem Monat (12. Juni 2021 bis 28. Juli 2021) den Beschuldigten scheinbar unbeeindruckt gelassen. Vielmehr zeichnet sich das Bild eines unbelehrbaren Gewohnheitstäters, so dass einzig eine Freiheitsstrafe dazu geeignet erscheint, den Beschuldigten von der weiteren Begehung von Vergehen oder Verbrechen abzuhalten (vgl. Art.