Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde er sodann wegen Misswirtschaft sowie Unterlassung der Buchführung – wiederum als teilweise Zusatzstrafe – zu 440 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Mit Strafbefehl vom 3. April 2020 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wurde der Beschuldigte sodann wieder wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 2'100.00 verurteilt. Insgesamt weist der Strafregisterauszug des Beschuldigten 13 Urteile aus, die sich auf über zehn Seiten erstrecken (vgl. eingeholter Strafregisterauszug).