Davon wurden 160 Tagessätze vollzogen. Sodann wurde er mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. Februar 2016 unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung – wiederum als Zusatzstrafe – zu einer unbedingten Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde er sodann wegen Misswirtschaft sowie Unterlassung der Buchführung – wiederum als teilweise Zusatzstrafe – zu 440 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.