Allerdings habe sich nach der Übernahme herausgestellt, dass Schulden nicht bezahlt worden seien, weshalb es zu Betreibungen gekommen sei. Auf Nachfrage, wieso er nicht selbst eine Gesellschaft ohne Schulden gegründet habe, führte er aus, es sei günstiger, eine Firma zu übernehmen, weil man kein Eigenkapital in Höhe von Fr. 20'000.00 aufbringen müsse. Auf die Frage, wie viel denn in der Gesellschaft gesteckt habe, meinte der Beschuldigte, es sei sicher weniger gewesen (vgl. GA act. 81). Gestützt darauf ist erstellt, dass der Beschuldigte bereits bei der Übernahme kein klares Bild über die finanzielle Situation der Gesellschaft hatte.