Damit hat er zumindest in Kauf genommen, die bereits bestehende wirtschaftliche Schieflage weiter zu verschlimmern und somit hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale vorsätzlich gehandelt. Im Ergebnis hat sich der Beschuldigte auch im Zusammenhang mit der B._____ GmbH der Misswirtschaft im Sinne von Art. 165 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht.