3.4. Anklageziffer II.2.2 3.4.1. Für die tatsächliche Ausgangslage des Misswirtschaftsvorwurfs betreffend die B._____ GmbH kann im Wesentlichen auf die entsprechenden Ausführungen im Zusammenhang mit dem Schuldspruch wegen Gläubigerschädigung verwiesen werden (vgl. Ziff. 2.3 hiervor).