Die Untätigkeit des Beschuldigten hatte zur Folge, dass sich die finanzielle Situation der E._____ AG weiter verschlechterte. So verfügte sie namentlich am Geschäftssitz in Q._____ über ein Büro, für welches monatlich Miete in Höhe von rund Fr. 1'000.00 anfiel (GA act. 71). Diese Kosten wären nicht entstanden, hätte der Beschuldigte rechtzeitig Massnahmen ergriffen. Stattdessen wurde am tt.mm. 2013 der Konkurs eröffnet und mangels Aktiva eingestellt. Der Ausfall der Gläubiger belief sich dabei auf gesamthaft Fr. 222'935.65 (UA act.