3.3. Anklageziffer II.2.1 3.3.1. Hinsichtlich des Misswirtschaftsvorwurfs in Bezug auf die E._____ AG ist in tatsächlicher Hinsicht erstellt sowie im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom tt.mm. 2012 bis zum tt.mm. 2012 einziges Mitglied des Verwaltungsrats war. Im Anschluss daran wurde die Gesellschaft durch F._____ übernommen (UA act. 1.7/120 f.). Spätestens ab Februar 2012 gingen gegen die E._____ AG regelmässig Konkursandrohungen und Betreibungen ein, bis letztlich am tt.mm. 2013 der Konkurs eröffnet und am tt.mm. 2013 mangels Aktiva eingestellt wurde (UA act. 1.7/124 f.).