An der Berufungsverhandlung führe er zwar aus, dass er damit Subunternehmer bezahlt habe, weil die Firma ja über keine eigenen Angestellten verfügt habe, konnte jedoch keine einzige dieser Firmen oder Aufträge konkret benennen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Dass der Beschuldigte sich zumindest teilweise erinnern kann, um was für Rechnungen oder Aufträge es sich dabei gehandelt haben soll, wäre angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte mehrmals Fr. 25'000.00 und damit hohe Beträge bezog, vernünftigerweise zu erwarten.