Aus dem Betreibungsregisterauszug der B._____ GmbH ist ersichtlich, dass bereits im April 2019, d.h. kurz nach der Übernahme der Gesellschaft durch den Beschuldigten, erste Konkursandrohungen gegen das Unternehmen eingingen. Auch der Beschuldigte selbst gab anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie der Berufungsverhandlung zu Protokoll, es seien seit seiner Übernahme immer wieder Mahnungen oder Betreibungen reingekommen, auf die er jedoch nicht reagiert habe (GA act. 75; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5).