Mit Berufungserklärung vom 19. März 2025 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, des betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie der mehrfachen Misswirtschaft freizusprechen und einzig wegen mehrfacher Unterlassung der Buchführung, mehrfacher Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig zu sprechen und dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren zu verurteilen. Von einer unbedingten Geldstrafe, einer Landesverweisung sowie einem Berufsverbot sei indessen abzusehen.