2024 sowie unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft -3- Emmental-Oberaargau vom 3. April 2020 bedingt gewährten Geldstrafe – zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 60.00. Ausserdem auferlegte es dem Beschuldigten ein Tätigkeitsverbot für die Tätigkeit als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person oder als Gesellschafter für die Dauer von 5 Jahre und verwies ihn für die Dauer von 5 Jahren des Landes und liess die Landesverweisung im Schengener Informationssystem eintragen.