Mit Urteil vom 31. Oktober 2024 erkannte das Bezirksgericht Zofingen den Beschuldigten der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, der mehrfachen Misswirtschaft, der mehrfachen Unterlassung der Buchführung, der mehrfachen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern, des Überlassens eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung, des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung sowie der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig und bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten sowie – teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 13. März