1.2. Am 16. Juli 2024 erliess die Kantonale Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung durch Rückwärtsfahren auf der Autobahn sowie durch Nichtbeachten der Sperrflächen und verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 180.00. Der Beschuldigte erhob dagegen am 21. August 2024 Einsprache, woraufhin die Kantonale Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhielt und diesen samt Akten dem Bezirksgericht Zofingen überwies. 1.3. Mit Verfügung vom 23. September 2024 vereinigte das Bezirksgericht Zofingen die beiden Verfahren.