Die Kantonale Staatsanwaltschaft erhob am 10. Juli 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs, mehrfacher Misswirtschaft, mehrfacher Unterlassung der Buchführung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung wegen mehrfacher Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern, Überlassens eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung sowie Führens eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe nach richterlichem Ermessen – teilweise als Zusatzstrafe zu diversen Vorstrafen