2. Mai 2025). Da die Aufwände teilweise nicht separat ausgewiesen oder bereits im Rahmen anderer Positionskürzungen berücksichtigt wurden, ist der Aufwand um ermessensweise 4 Stunden zu kürzen. Dies ergibt gesamthaft einen um gerundet 26.4 Stunden reduzierten und an die Dauer der Verhandlung von 4 Stunden (inkl. Weg und kurzer Nachbesprechung mit Klient) angepassten Aufwand von gerundet 31 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 1'092.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 8'550.00 resultiert.