Der geltend gemachte Aufwand für zwei sehr ausführliche Besprechungen bzw. deren Vorbereitungen und Weg (Positionen vom 10. und 11. Februar 2025; 27. Mai 2025) von insgesamt rund 13.3 Stunden und drei Telefonate mit dem Verurteilten (Positionen vom 22. Januar 2025; 5. März 2025; 4. April 2025; 13. Juni 2025) von ermessensweise rund 2 Stunden, total 15.3 Stunden, sind – auch unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten und seines ambivalenten Verhaltens gegenüber dem amtlichen Verteidiger – insgesamt nicht mehr angemessen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb dazu insgesamt fast zwei Arbeitstage notwendig waren.