Dies im Übrigen u.a. im Zeitpunkt, in dem das Gutachten von Dr. med. C._____ vom 19. Oktober 2023 erstellt wurde. Vor diesem Hintergrund erscheint auch der für das Aktenstudium geltend gemachte Aufwand von 7 Stunden als unverhältnismässig hoch (Positionen vom 22. und 23. Januar 2025; 7. Februar 2025) und ist infolge der Kenntnis des Falls sowie des Gutachtens um 5 Stunden auf angemessene 2 Stunden zu kürzen. - 11 -