Die wesentlichen Punkte waren auch dem erst per 7. Januar 2025 eingesetzten amtlichen Verteidiger – bis auf das Vorbringen der Vorbefassung von Dr. med. D._____ – bereits hinlänglich bekannt, zumal er den Verurteilten bereits über die Jahre hinweg (Vollmacht vom 3. Oktober 2017, UA act. 09 214) mit Unterbrüchen und schliesslich ab ca. August 2023 bis im März 2024 vertreten hat. Dies im Übrigen u.a. im Zeitpunkt, in dem das Gutachten von Dr. med. C._____ vom 19. Oktober 2023 erstellt wurde.