weshalb nicht unbesehen auf die Kostennote abgestellt werden kann. Der Aufwand von gerundet 12.6 Stunden für die Berufungsbegründung/Plädoyer (Positionen vom 2., 3. und 13. Juni 2025, wobei bei letztgenannter Position 0.5 Stunden für das Telefonat mit dem Verurteilten berücksichtigt wurden) erscheint mit Blick auf das 7-seitige Dokument als unangemessen hoch und ist um 8.6 Stunden auf angemessene 4 Stunden zu kürzen. Die wesentlichen Punkte waren auch dem erst per 7. Januar 2025 eingesetzten amtlichen Verteidiger – bis auf das Vorbringen der Vorbefassung von Dr. med. D.__