Eine ambulante Massnahme wie sie der Verurteilte beantragt und hinsichtlich einer wöchentlich stattfindenden Therapie in der Justizvollzugsanstalt Thorberg selbst aufgegleist hat (vgl. an der Berufungsverhandlung eingereichter Behandlungsvertrag; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6), fällt demgegenüber nicht in Betracht.