Therapieverlaufsbericht/Abschlussbericht vom 14. Januar 2020 von Dr. med. F._____, UA act. 6 77, wonach der Verurteilte im Rahmen der ambulanten Massnahme keine Therapiefortschritte erzielen konnte und darum eine Umwandlung in eine stationäre Massnahme zu prüfen sei). Auch Dr. med. C._____ äusserte sich im Ergebnis übereinstimmend mit dem Ergänzungsgutachten von Dr. med. D._____ vom 17. Mai 2021 dahingehend, dass eine stationäre Massnahme als angezeigt erscheine.