Am Gesagten ändert das Vorbringen des Verurteilten nichts, wonach die mit Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 31. März 2022 erkannte Umwandlung der ambulanten in eine stationäre Massnahme, die auf dem Ergänzungsgutachten vom 17. Mai 2021 von Dr. med. D._____ beruhte, infolge deren Befangenheit nicht rechtmässig erfolgt sei und damit zur Aufhebung der einst angeordneten stationären Massnahme führe -7-