Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14; vgl. vorinstanzliches -6- Urteil E. 4.3.6.1). Geeignete Institutionen für diese stationäre Massnahme wären solche, die sich mit Persönlichkeitsstörungen auskennen, wie namentlich die Justizvollzugsanstalten Pöschwies oder Solothurn oder das Massnahmenzentrum Bitzi (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14).