Er führt dies einerseits darauf zurück, dass das Ausgangsrisiko beim Verurteilten in einem sehr ungünstigen Risikobereich anzusiedeln ist und in der neuen Behandlung methodisch keine grundlegende Veränderung erfahren hat. Andererseits konnten die dynamischen Risikofaktoren im Sinne der zugrundeliegenden Persönlichkeitsstrukturen, Kränkbarkeit und geringen Frustrationstoleranz durch therapeutische Interventionen bisher nur geringfügig modifiziert werden (UA act. 07 410).